Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme

Die Bundesregierung hat für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 ein Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von Fernwärmelieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent veranlasst.

Um den Aufwand so gering wie möglich zu gestallten, werden wir bei den Abschlägen für Oktober und November 2022 den Einzugsbetrag um 12% reduzieren (ohne die Abschlagsrechnung neu auszustellen). Mit der Schlussrechnung zum 31.12.2022 werden wir die Korrektur der MwSt-Berechung für die Abrechnungsperiode durchführen.

Eine Zwischenablesung zum 30.09.22 ist für die korrekte Ausweisung der Steuer nicht nötig.