Die Bundesregierung hat für den Zeitraum 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 ein Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von Fernwärmelieferungen von 19 Prozent auf 7 Prozent veranlasst.
Um den Aufwand so gering wie möglich zu gestallten, werden wir bei den Abschlägen für Oktober und November 2022 den Einzugsbetrag um 12% reduzieren (ohne die Abschlagsrechnung neu auszustellen). Mit der Schlussrechnung zum 31.12.2022 werden wir die Korrektur der MwSt-Berechung für die Abrechnungsperiode durchführen.
Eine Zwischenablesung zum 30.09.22 ist für die korrekte Ausweisung der Steuer nicht nötig.