Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG

Am 14. November 2022 hat die Bundesregierung und der Bundesrat das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme (EWSG) beschlossen. Damit soll eine spürbare Entlastung der Verbraucher erzielt und die Zeit bis zur geplanten Strom- und Gaspreisbremse 2023 überbrückt werden.

Die Lon-E wird die entsprechende Entlasstung mit der Jahresabrechnung 2022 die zum 31.12.2022 erstellt wird an die berechtigten Endkunden weiterleiten.

Wichtige Hinweise

Wir möchten Sie auf den kostenmindernden Nutzen von Energieeinsparmaßnahmen hinweisen. Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finden Sie viele hilfreiche Energiespartipps und Einsparpotenziale: www.energiewechsel.de/Unternehmen/Energiespartipps

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Soforthilfe nach dem EWSG vollständig aus Finanzmitteln des Bundes finanziert wird.

Wir von lon-e arbeiten aktiv an der Umsetzung und der hundertprozentigen Weitergabe der staatlichen Entlastungen, die Ihnen als Wärme-Verbraucher zustehen.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auch im FAQ des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zur Soforthilfe:
www.bmwk.de/FAQ Liste Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich